Teilnahmebedingungen

Mit dem Deutschen Krimipreis werden in den Kategorien National und International die jeweils drei besten Kriminalromane / Thriller eines Jahres ausgezeichnet.

Der Preis ist nicht dotiert. Eine öffentliche Verleihung findet in der Regel nicht statt.

In die Wertung der Jury einbezogen werden alle Kriminalromane (und Thriller) eines Kalenderjahres.

Der Preis wird vergeben für
einen belletristischen Großtext („Roman“), der im betreffenden Jahr erstmals in deutscher Sprache in Buchform veröffentlicht wurde. Das sind für die Kategorie NATIONAL Deutschsprachige Originalausgaben, für die Kategorie INTERNATIONAL Deutschsprachige Erstausgaben.

Kriterium für das Jahr der Veröffentlichung ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung, der in der Regel anhand des  Copyright-Vermerks im Buch festgestellt werden kann.

Nicht in die Wertung einbezogen werden
Taschenbuchausgaben früherer Veröffentlichungen, Sonder- Club- und Vorzugsausausgaben, soweit sie Neuveröffentlichungen bereits erschienener Titel sind.

Neuübersetzungen, vervollständigte Übersetzungen, neu bearbeitete, ergänzte oder gekürzte Ausgaben werden ebenfalls nicht in die Wertung einbezogen.

Der Deutsche Krimipreis wird nicht vergeben für
Sachbücher, Anthologien eines oder mehrerer Autoren, True Crime, Comics, Romanhefte, Taschenhefte, Drehbücher, Hörspiele, Theater- und Bühnenwerke, Brett-, Karten-, Computer- und Konsolenspiele, elektronische Veröffentlichungen auf Datenträgern oder auf Online-Servern.

Bis zu einer noch zu führenden Diskussion mit einer entsprechenden Entscheidung sind derzeit reine digitale Veröffentlichungen (Ebooks für die verschiedenen Plattformen, einschließlich Amazon Kindle und Apps für Apple und  Android-Systeme, sowie Internet-Veröffentlichungen mit und ohne Download-Möglichkeit in Blogs, auf Publishing-Plattformen oder auf Homepages) NICHT wählbar.

Eine Eigenbewerbung von Autoren oder Verlagen ist nicht notwendig. Die Mitglieder der Jury prüfen die in Frage kommenden Titel im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Kritiker oder Buchhändler. Es steht Verlagen frei, den Juroren Prüfexemplare zur Verfügung zu stellen.